„Hotelgesellschaft“ aufgebaut mit Scheinselbstständigen?

Wenn Airbnb sich als größte Hotelgesellschaft der Welt bezeichnet, gehören doch eigentlich Mitarbeiter dazu. Mitarbeiter, die Zimmer vermieten, reinigen, etc.. Dennoch sind diese Mitarbeiter aber nicht bei Airbnb angestellt und in Folge dessen zahlt Airbnb keine Lohnsteuer, Versicherungen, Spesen, Sozialleistungen, Überstunden oder bezahlten Urlaub.

Airbnb kassiert nur Provisionen und übt maximale Kontrolle aus, während die gesamten Kosten beim „Vermieter“ hängen bleiben, der diese im Zweifel noch nicht einmal zahlt und dessen Vermietungseinheit auch nicht den gesetzlichen Regelungen eines Hotelbetriebs unterworfen ist. Im Grunde ist das doch ein klarer Fall von Scheinselbstständigkeit, oder? Was sagen die Juristen dazu? Was denkt ihr als Leser?  „Hotelgesellschaft“ aufgebaut mit Scheinselbstständigen?

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4 thoughts on “„Hotelgesellschaft“ aufgebaut mit Scheinselbstständigen?”

  1. In den USA läuft genau aus diesem Grund der Scheinselbständigkeit mehrere Verfahren gegen Uber; vergleichbare Unternehmen haben bereits aufgegeben(gut so).
    Auch Airbnb wird es treffen, bestimmt.

  2. Ich bin seit über 40 Jahren mit einer Steuerberaterin verheiratet( manchmal nert das, die ist so gründlich) :

    deutliche Aussage

    Das ist Scheinselbstständigkeit – das wird oder kann – übrigens beiden Seiten – sehr viel Geld kosten.

    Der Staat kündigt sich ja lieber um Elektrozigaretten für Jugendliche oder Allergenvorschriften beim Frühstücksbuffet – ob es auch für diese Scheinselbstständigkeit reicht ?

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