Bewertungsportal mit Buchungen oder Buchungsportal mit Bewertungen?

Das ist eine spannende Frage, mit der sich die Richter am Landgericht Hamburg in dieser Woche auseinandersetzen mussten: Ist HolidayCheck nun ein Buchungsportal oder ein Bewertungsportal? Was ist überhaupt der Unterschied?

In einem Verfahren zwischen A&O Hotels und HolidayCheck über den Wahrheitsgrundsatz der Bewertungen hatten die Richter ein klares Urteil: Wer ein Reisebuchungsportal betreibt, ist dafür verantwortlich, dass die veröffentlichten Bewertungen auch der Wahrheit entsprechen. Mit dem Urteil machte das Landgericht deutlich, dass HolidayCheck nicht nur ein reines Bewertungsportal ist, sondern vielmehr auch eine kommerzielle Verkaufsplattform. Dies hat spätestens die Einführung der „HolidayCheck-Deals“ deutlich gemacht. Es gehe dieser Internetseite vorrangig darum, mit den Informationen über die Hotels die Attraktivität des Online-Angebotes zu steigern.

Wir haben uns vor zwölf Monaten schon gefragt, was genau der User auf der Seite von HolidayCheck für einen Service bekommt bzw. war uns nicht klar, was HolidayCheck denn nun eigentlich ist. Aber damals hat das irgendwie keinen interessiert. Auch wenn das jetzt fast genau ein Jahr her ist, ist der Blogbeitrag immer noch aktuell. Die Frage an den Hotelier bleibt: Weiss er eigentlich, wie viele Buchungen durch HolidayCheck und seine Vertragspartner ins Hotel kommen?

Im Zuge dessen ist folgendes auch interessant: Vor einiger Zeit haben wir eine Anfrage für eine Änderung unseres Zwischenbanners bei HRS gestellt. Wir sind nämlich sehr stolz auf unsere HolidayCheck Awards 2010 und 2011. Darauf wollten wir gerne hinweisen, da es für das prizeotel Bremen-City natürlich auch weiblicher Aspekt ist. Die Antwort war leider ebenso ernüchternd wie vielleicht auch verständlich: Das Buchungsportal HRS sieht das eigentliche Bewertungsportal HolidayCheck als Konkurrent auf dem deutschen Markt. Insofern möchte man deren Logo natürlich nicht auf der Seite verlinken.

Dieses Urteil – auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist und HolidayCheck angekündigt hat, Berufung gegen den Beschluss einzulegen – zeigt die größte Herausforderung für einen Hotelier heute: Er muss sich in der Vertriebs-, Distributions- und Onlinemarketing-Welt auszukennen, sich ständig auf dem Laufenden halten und sich auf einen schnellen Wandel des Ganzen einstellen. Wenn er das alleine nicht kann, dann braucht er unbedingt Unterstützung durch professionelle Partner. Speziell die mittelständischen und kleinen Hotels ohne große Budgets wie die großen Hotelketten und -gruppen, haben langfristig sein keine Chance mehr auf dem Markt, wenn sie ihre Konzepte und Strategien nicht zielgerecht auf diese Themen ausrichten können. Ansonsten passiert das, was wir ebenfalls schon vor einiger Zeit in diesem Blog angekündigt haben: Kommissionen steigen, Hoteliers finanzieren ihre eigenen Untergang…

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