Mit oder ohne Frühstück?! Gehört das auf die Rechnung …

DAS ist hier die Frage! Die Regelung zum Umgang mit der Mehrwertsteuer-Senkung für Hotels sorgt weiterhin für leichte Verwirrungen. Doch wirklich kein Problem – wir entwirren gerne!

Kommentar von User Andreas

Das Prinzip
Das Frühstück kann nun mit anderen Nebenleistungen zusammengefasst werden. Möchte ein Kunde das leckere prizeotel-Frühstück genießen und ordert diese Zusatzoption, wird das natürlich automatisch auf der Rechnung durch 19 Prozent MwSt. ausgewiesen.

Bucht ein Gast eine Übernachtung ohne Frühstück, wird dieses natürlich auch nicht als Leistung aufgeführt und fällt in die 7-Prozent-MwSt.-Regelung. Wenn eine Übernachtung also ohne Frühstück gebucht wurde, reicht es aus, wenn auf der Rechnung einfach nur „Übernachtung“ vermerkt ist.

prizeotel als Geschäftshotel
Dieser Umstand macht das prizeotel auch für Businessübernachtungen interessant! Wir freuen uns auf Sie!

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2 thoughts on “Mit oder ohne Frühstück?! Gehört das auf die Rechnung …”

  1. Sehr geehrte Damen und Herren.
    Auf meiner Hotelrechnung für mich als Privatier wurde das Frühstück berechnet trotz meiner Absage beim Einchecken. Nun erhielt ich eine korrigierte Rechnung in der gleichen Höhe, es wurde lediglich der Preis für das Frühstück zu einer veränderten, reduzierten ÜN dazugerechnet. Und schon waren die Kosten gleich. Ist das hinnehmbar?
    Irene Baumert
    Klosterallee 10
    73733 Esslingen

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