und weiter geht die Diskussion um das Hotelfrühstück…

Also, das können wir von prizeotel nur bestätigen, seitdem die neue Reglung in Kraft ist, nutzen das Frühstück viel weniger Leute.  Wir sind daran eine Lösung zu finden, freuen uns aber auch über den Kommentar in unserem Blog, vom Hauptgeschäftsführer der IHA, der sagt, dass sie derzeit damit rechnen, dass es spätestens Mitte März für alle Beteiligten Klarheit durch ein entsprechendes BMF-Schreiben herrschen wird.

Ein wenig komisch ist doch nur, dass egal wie teuer das Frühstück auch war, sich viele Geschäftsreisende nicht daran gestört haben („zahlt ja eh die Firma“) und jetzt, wo man evtl. noch selbst was dazu zahlen muss, da sind die Taschen zugenäht…

Na ja, bis zur Lösung des BMF bleibt es wohl so wie es momentan ist.

Flaute im Frühstückssaal Geschäftsreisenden drohen finanzielle Nachteile durch Hotelfrühstück

Steuersenkung mit Folgen: Wegen der unterschiedlichen Steuersätze müssen Hotelübernachtung und Frühstück auf den Rechnungen getrennt ausgewiesen werden. Um Spesenprobleme zu vermeiden, verzichten immer mehr Gäste auf den Morgenkaffee im Hotel.

Das war wohl nichts: Da wollte die Bundesregierung den Hoteliers mal was Gutes tun – und schraubte zum Jahreswechsel den Steuersatz auf Übernachtungen von 19 auf sieben Prozent herunter. Und jetzt geht der Schuss nach hinten los. Denn weil das Frühstück weiterhin mit 19 Prozent besteuert wird, muss es auf der Hotelrechnung seitdem getrennt aufgeführt werden. Das schlägt vor allem Geschäftsreisenden auf den Magen und führt in immer mehr Frühstückssälen zu gähnender Leere.

Frühstückskosten als geldwerter Vorteil

Grund dafür ist das Reisekostenrecht. Denn wenn das Frühstück in der Rechnung getrennt ausgewiesen wird, muss diese Summe von den steuerfrei zu erstattenden Übernachtungskosten abgezogen werden. Geschäftsreisende müssen die Frühstückskosten seitdem selbst bezahlen – und gehen deshalb immer häufiger zum Bäcker um die Ecke. Selbst wenn der Arbeitgeber die Kosten für das Hotelfrühstück übernimmt, hat das Konsequenzen. Der Reisende muss die Frühstückskosten dann als geldwerten Vorteil versteuern – was viele ebenfalls vermeiden wollen.

Die staatliche Hilfsaktion gerät durch die Entwicklung zum Nachteil für die Hoteliers. Bislang wurden Übernachtungs- und Frühstückskosten mit jeweils 19 Prozent versteuert. Dadurch war es möglich, das Frühstück in den Zimmerpreis zu integrieren. Lediglich ein Eigenanteil von 4,80 Euro musste abgezogen werden. Der Betrag entspricht 20 Prozent des so genannten Verpflegungsmehraufwandes, der bei höchstens 24 Euro am Tag liegt. Das für manche Morgenbuffets bis zu 30 Euro und mehr berappt werden mussten, schien niemanden zu stören.

Unmut in der Branche

Die Regelung gibt es aufgrund der unterschiedlichen Steuersätze nicht mehr. In der Branche sorgt das für Unmut. „Die aktuelle Regelung stellt die Betriebe vor offene Fragen“, sagt Stefanie Heckel, Sprecherin des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga. „Auf der Rechnung war der Preis für das Frühstück bislang in der Regel nicht zu erkennen und wurde deshalb ohne Probleme bezahlt.“

Das war einmal. „In der Hotellerie wurden die Kosten für das Frühstück häufig dazu verwendet, die Übernachtungskosten querzusubventionieren“, berichtet Klaus Strohner, Steuerexperte bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers. „Grund dafür war, dass die Kalkulationsgrundlagen aufgrund der bislang gleichen Steuersätze nicht offengelegt werden mussten.“ Das geht jetzt nicht mehr.

Kosten werden weiterhin verschleiert

Selbst Luxushotels bemühen sich, die Kosten für das Frühstücksbuffet auch weiterhin zu verschleiern. So werden in immer mehr Häusern zum Beispiel die Kosten für Internetnutzung und Frühstück zu einem Pauschalangebot gebündelt. Beide Angebote werden mit 19 Prozent besteuert. Damit können die Hoteliers den Frühstückspreis weiterhin verstecken. Bislang ist offen, ob die Finanzverwaltung das so akzeptiert.

„Wir warten auf eine klare Handlungsanweisung aus dem Bundesfinanzministerium“, heißt es beim Hotelverband Dehoga. Bis es soweit ist, treibt die Entwicklung seltsame Blüten. In einer Mitteilung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe heißt es zum Beispiel, das Frühstück könne auch kostenlos angeboten werden. Dann hätte der Reisende keine Abrechnungsprobleme. Das Frühstück als kostenlose Zugabe? Das würde dann wohl die Übernachtungspreise weiter verteuern. Genau das Gegenteil also von dem, was die Politik mit ihrer Steuersenkung bewirken wollte.

Quelle : heute.de vom 08.02.2010

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